Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachunggemäß gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 215a BauGB

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Klostergarten“ in Obersasbach

Der Gemeinderat der Gemeinde Sasbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Klostergarten“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 215a BauGB öffentlich auszulegen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.

Planskizze Geltungsbereich Bebauungsplan "Klostergarten"
Planskizze Geltungsbereich Bebauungsplan "Klostergarten"

Der Bebauungsplanentwurf vom 03.07.2027 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 03.07.2024, jeweils mit Begründung vom 03.07.2024 und einschließlich des Umweltberichtes vom 27.06.2024 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 06.09.2024 nachstehend veröffentlicht. Zusätzlich liegen die o. a. Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Gemeinde Sasbach, Kirchplatz 4, 77880 Sasbach, im EG vor Zimmer 1.3 öffentlich aus.

Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Orts- / Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter mit Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung zu Fledermäusen, Vogelarten und Reptilien.
    Untersuchung der Lebensraumstrukturen und Benennung von Vermeidungsmöglichkeiten, um eine Gefährdung oder Beeinträchtigung geschützter Tierarten führen, zu vermeiden.
  • Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange:
    • Hinweis auf zu beachtende Ziele des Regionalplans Südlicher Oberrhein (Wohnbauflächenbedarfsnachweis, Regionaler Grünzug)
    • Hinweis auf betroffenes Kulturdenkmal innerhalb und außerhalb des Plangebietes
    • Hinweis auf Berücksichtigung der Belange der Starkregenvorsorge unter dem Aspekt der Gefährdung des Plangebietes
    • Hinweis auf Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen der Vorrangflur II
    • Hinweis auf Immissionen durch Pflanzenschutzmittel und Empfehlung Einhaltung eines Immissionsschutzstreifens

Sasbach, 02. August 2024
 
Dijana Opitz
Bürgermeisterin