Ausweisdokumente
Personalausweis
Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben. Er enthält einen Chip, der drei neue Funktionen bietet: die Speicherung biometrischer Daten (Fingerabdrücke), den elektronischen Identitätsnachweis und die qualifizierte elektronische Signatur.
Gebühren
Die Gebühren wurden bundesweit durch das Bundesinnenministerium festgelegt:
Ausstellung von Personalausweisen | Gebühr |
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Antragstellende Person ab 24 Jahren | 37,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige | Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug) | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Gültigkeit
Gültigkeit Personalausweis | Dauer |
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Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre |
Personen unter 24 Jahren | 6 Jahre |
vorläufiger Personalausweis | höchstens 3 Monate |
Allgemeine Informationen
Bei der Ausstellung der Personalausweise besteht ein höherer Informationsbedarf. Wir bitten Sie daher, ausreichend Zeit bei der Beantragung mitzubringen.
Ausführliche Informationen zum Personalausweis finden sie im Personalausweisportal
Reisepass
Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen.
Gebühren
Die Gebühren wurden bundesweit durch das Bundesinnenministerium festgelegt:
Ausstellung von Reisepässen | Gebühr |
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Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro (6 Jahre gültig) |
Vorläufiger Reisepass | 26 Euro |
Express-Reisepass | Zuschlag 32 Eurp je Reisepass |
Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug) | gebührenfrei |
Gültigkeit
Gültigkeit Reisepass | Dauer |
---|---|
Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre |
Personen unter 24 Jahren | 6 Jahre |
vorläufiger Reisepass | höchstens 1 Jahr |
Allgemeine Informationen
Bei der Ausstellung der Personalausweise besteht ein höherer Informationsbedarf. Wir bitten Sie daher, ausreichend Zeit bei der Beantragung mitzubringen.
Ausführliche Informationen zum Reisepass finden sie beim Bundesinnenministerium
Neuerung zum Kinderreisepass 2024
Was ist neu?
Ab dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Ab dem neuen Kalenderjahr 2024 erhalten Kinder dann den normal üblichen Reisepass bis 24 Jahren. Dieser ist 6 Jahre gültig und
kostet 37,50 €.
Hintergrund zur Änderung
Der Kinderreisepass hat seit 01.01.2021 nur noch eine einjährige Gültigkeit. Durch diesen Fakt und die fehlende Anerkennung durch andere Staat in seiner Verwendbarkeit verlor der Kinderreisepass immer mehr an Bedeutung. Somit wird nun angestrebt, die Dokumente für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.
Wichtig
Das Reisen innerhalb der EU ist mit diesem Reisepass auch möglich, wenn das Bild nicht mehr aktuell ist. Sollten Sie jedoch Bedenken haben, ein veraltetes Bild Ihres Kindes vorzuzeigen, können Sie jederzeit einen neuen Reisepass bei uns im Bürgerbüro beantragen.
Beratung und Service
Das Bürgerbüro der Gemeinde Sasbach und der Ortsverwaltung Obersasbach beraten Sie bei Ihren Anliegen gerne persönlich. Nutzen Sie für einen Beratungstermin das Onlineportal für eine Terminanmeldung.