Ausweisdokumente

Muster Personalausweis

Personalausweis

Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben. Er enthält einen Chip, der drei neue Funktionen bietet: die Speicherung biometrischer Daten (Fingerabdrücke), den elektronischen Identitätsnachweis und die qualifizierte elektronische Signatur.

Gebühren

Die Gebühren wurden bundesweit durch das Bundesinnenministerium festgelegt:

Ausstellung von Personalausweisen Gebühr
Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug) gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei

Gültigkeit

Gültigkeit Personalausweis Dauer
Personen ab 24 Jahren 10 Jahre
Personen unter 24 Jahren 6 Jahre
vorläufiger Personalausweis höchstens 3 Monate

Allgemeine Informationen

Bei der Ausstellung der Personalausweise besteht ein höherer Informationsbedarf. Wir bitten Sie daher, ausreichend Zeit bei der Beantragung mitzubringen.

Ausführliche Informationen zum Personalausweis finden sie im  Personalausweisportal

Reisepass

Reisepass

Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen.

Gebühren

Die Gebühren wurden bundesweit durch das Bundesinnenministerium festgelegt:

Ausstellung von Reisepässen Gebühr
Antragstellende Person ab 24 Jahren 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Reisepass 26 Euro
Express-Reisepass Zuschlag 32 Eurp je Reisepass
Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug) gebührenfrei

Gültigkeit

Gültigkeit Reisepass Dauer
Personen ab 24 Jahren 10 Jahre
Personen unter 24 Jahren 6 Jahre
vorläufiger Reisepass höchstens 1 Jahr

Allgemeine Informationen

Bei der Ausstellung der Personalausweise besteht ein höherer Informationsbedarf. Wir bitten Sie daher, ausreichend Zeit bei der Beantragung mitzubringen.

Ausführliche Informationen zum Reisepass finden sie beim  Bundesinnenministerium

Neuerung zum Kinderreisepass 2024

Was ist neu?

Ab dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Ab dem neuen Kalenderjahr 2024 erhalten Kinder dann den normal üblichen Reisepass bis 24 Jahren. Dieser ist 6 Jahre gültig und
kostet 37,50 €.

Hintergrund zur Änderung

Der Kinderreisepass hat seit 01.01.2021 nur noch eine einjährige Gültigkeit. Durch diesen Fakt und die fehlende Anerkennung durch andere Staat in seiner Verwendbarkeit verlor der Kinderreisepass immer mehr an Bedeutung. Somit wird nun angestrebt, die Dokumente für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Wichtig

Das Reisen innerhalb der EU ist mit diesem Reisepass auch möglich, wenn das Bild nicht mehr aktuell ist. Sollten Sie jedoch Bedenken haben, ein veraltetes Bild Ihres Kindes vorzuzeigen, können Sie jederzeit einen neuen Reisepass bei uns im Bürgerbüro beantragen.

Beratung und Service

Das Bürgerbüro der Gemeinde Sasbach und der Ortsverwaltung Obersasbach beraten Sie bei Ihren Anliegen gerne persönlich. Nutzen Sie für einen Beratungstermin das Onlineportal für eine Terminanmeldung.


Ansprechpartner

Bürgerbüro Sasbach

Bürgerservice
Kirchplatz 4
77880 Sasbach
Telefon 07841 686-20
Fax 07841 686-40

Ortsverwaltung Obersasbach

Brigitte Zink
Schulstraße 25
77880 Sasbach
Telefon 07841 686-33
Fax 07841 686-40