Bedarfsmeldeformular

Bitte beachten Sie, dass eine Bedarfsmeldung frühestens mit Geburt des Kindes möglich ist!

Eine Bedarfsmeldung stellt keine Zusage für einen Kindergartenplatz dar!
Ihre Bedarfsmeldung wird geprüft und Sie werden im Rahmen der halbjährlichen Bedarfsplanung aller Kindergärten (im März und Oktober) von der Gemeinde Sasbach informiert, ob Ihr Kind aufgenommen werden kann.

Anmeldung Kindertagesstätte