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Soziales Entschädigungsrecht
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Bundesblindenhilfe § 72 SGB XII (nur ergänzend zum Antrag auf Landesblindenhilfe)
- Antrag auf Landesblindenhilfe
- Antrag auf Leistungen aufgrund erfolgter Schutzimpfung (SGB XIV)
- Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer (SGB XIV)
- Augenfachärztliche Bescheinigung
- Hinweis zum Datenschutz - Soziales Entschädigungsrecht
- Info-Blatt zum Nachweis der Blindenhilfe
- Informationen zum Datenschutz
- Informationsblatt zum Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer (SGB XIV)
-
Merkblatt Opfer von Gewalttaten
Kurzform