Leistungen
Wildunfall melden
Wildunfall melden
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Wildschaden / Wildunfall
Verfahrensablauf
Hinweis zur Anzeige von Wildschäden bzw. Wildunfällen:
- Wildunfälle sind der Polizei zu melden – die Polizei verständigt im Anschluss den zuständigen Jagdpächter der Gemeinde.
- Wildschäden müssen gemäß § 57 Abs. 1 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
(JWMG) immer bei der Gemeinde innerhalb einer Woche angezeigt werden
Erforderliche Unterlagen
Wildunfall melden
Rechtsgrundlage
§ 57 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)