Leistungen
Anzeige über den Besitz von Magazinen oder Magazingehäusen
Wer Magazine besitzt, die seit der Waffenrechtsänderung 2020 als verbotene Magazine oder Magazingehäuse gelten hat diese bis zum 01.09.2021 bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Anzeigefrist bis 01.09.2021
Magazine die nach Gesetzesänderung 2020 als verbotene Gegenstände eingestuft sind
Verfahrensablauf
Das Formular Anzeige über den Besitz sowie die zugehörigen Rechnungen / Belege müssen bis zum 01.09.2021 (Eingang bei der Behörde) der zuständigen Waffenbehörde vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
Vordruck Anzeige über den Besitz von Magazinen oder Magazingehäusen
Rechnungen oder Belege über den Erwerb