Bau "Nordtangente"
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Achern und dem Ortenaukreis
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Verbindungsstraße zwischen den Kreisstraßen 5309 (Infrastrukturstraße) und der Sasbacher Straße (Achern) / Hauptstraße (Sasbach) (K5308)
Seit Jahrzehnten wird die sog. Nordtangente, die Fortführung der Infrastrukturstraße zwischen Achern und Sasbach, in unterschiedlichen Ausgestaltungen thematisiert. Mit unterschiedlichen Verläufen findet sich diese im Flächennutzungsplan seit dem Jahr 1977 wieder. Im Gegensatz zu bisherigen Überlegungen hat sich der Gemeinderat gleich zu Beginn der Wiederaufnahme des Projektes einstimmig dazu entschieden, dass eine Weiterführung der Trasse bis zum Sandweg keine Option für die Gemeinde Sasbach ist. Deshalb endet die Skizzierung der Trassenführung an der Hauptstraße.
In einer gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Sasbach und den Vertretern der Stadt Achern wurde am 12. März 2020 das weitere Vorgehen gemeinsam festgelegt und man hat sich darauf verständigt, dass ein Grundsatzbeschluss zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung herbeizuführen ist. Der Grundsatzbeschluss wurde in der Gemeinderatssitzung vom 8. Juni 2020 gefasst. .
Durch den Abschluss einer öffentliche-rechtlichen Vereinbarung soll die Planungshoheit für die projektbezogene verbindliche Bauleitplanung auf Achern übertragen werden.
Der Abschluss der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung der "Nordtangente" war Thema der Gemeinderatssitzung vom 28. Juni 2021 .
Nachfolgend können Sie einen Videomitschnitt aus der Gemeinderatssitzung ansehen: