Meldung vom 14.04.2026 Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
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